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Informationen zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023

 

INFORMATIONEN ZUR KOMMUNALWAHL AM 14. MAI 2023 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 14. Mai ist Kommunalwahl in Schleswig-Holstein.

Mit Ihrer Stimmabgabe entscheiden Sie, welche Themen und Inhalte in unserer Gemeindevertretung in den kommenden Jahren Priorität haben.

Die Vorstellungen der WAS zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Zukunft sind ausführlich in der Broschüre zur Kommunalwahl 2023 dargestellt.


LINK ZUR BROSCHÜRE DER WAS................

Nutzen Sie diese Chance und helfen Sie dabei gleichzeitig mit, unsere Demokratie und die kommunale Selbstverwaltung in unserem Dorf mit Leben zu füllen.  

Was wird gewählt?

Gewählt werden die Gemeindevertretung und der Kreistag in zwei voneinander getrennten Wahlen, für die es jeweils einen Stimmzettel gibt. 

Gemeindevertretung

In unserer Gemeinde wird zur Wahl der insgesamt 9 Gemeindevertreter ein Wahlkreis gebildet, in dem Sie 5 Stimmen für die zur Wahl stehenden unmittelbaren Vertreter (Kandidaten) der Wählergemeinschaften und Parteien abgeben können.

Die Vergabe der Sitze in der Gemeindevertretung erfolgt dann nach dem System der personalisierten Verhältniswahl:

Die fünf Kandidaten mit den meisten Stimmen bekommen jeweils einen Sitz und gelangen als sog. unmittelbare Kandidaten in die Gemeindevertretung, d. h. es sind die Personen, die die meisten Stimmen als Person auf sich vereinen können. Vier weitere Kandidaten erhalten ihren Sitz im Verhältnis zu den von den Wählergemeinschaften und Parteien insgesamt erzielten Stimmen über deren jeweiligen Listenwahlvorschlag. Diese Personen kommen nur dann über die Liste in die Gemeindevertretung, wenn die Wählergemeinschaft insgesamt einen hohen Stimmenanteil erzielt hat. 

Geben Sie daher alle 5 Stimmen den Kandidaten der WAS – nur so kann die WAS Ihre Interessen aktiv vertreten. 

 

Was macht die Gemeindevertretung?

Die ureigenen Aufgaben der Gemeinde leiten sich aus unserem Grundgesetz ab. Darin heißt es unter anderem, dass sie „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ und dabei die „Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“ zu beachten hat (Artikel 28 Abs. 2 GG).

In der Praxis bedeutet das eine Fülle von Zuständigkeiten und damit verbunden jedoch auch viele Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung unseres dörflichen Zusammenlebens. Schwerpunkte sind hierbei u.a. Themen wie Kinderbetreuung und Schule, Bauen und Verkehr, <Infrastruktur, Straßenunterhaltung, Gemeindefinanzen.

Bürgermeisterwahl

Die frisch gewählte Gemeindevertretung Brandschutz , Familie und Sport sowie wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung (vermutlich am 08.06.2023) dann aus ihrer Mitte eine(n) neue(n) ehrenamtliche(n) Bürgermeister/Bürgermeisterin 

Amtsausschuss

Ebenso entscheiden die Stimmenanteile bei der Gemeindewahl über die Zusammensetzung des Amtsausschusses des Amtes Geltinger Bucht, der über die Angelegenheiten der 16 Amtsgemeinden und ihrer Verwaltung befindet. Die Gemeindevertretung beschließt, wer sie im Amtsausschuss vertritt.

Wählen und gewählt werden

Wählen darf an seinem Wohnort je der, der mindestens 6 Wochen dort wohnt, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und das 16. Lebensjahr vollendet hat (sog. aktives Wahlrecht).

Stimmabgabe und Briefwahl

Die Stimmabgabe erfolgt am 14. Mai in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr nach den Grundsätzen unseres Wahlrechts in freier, gleicher, geheimer Wahl im Wahllokal des Feuerwehrgerätehauses Stoltebüll. Darüber hinaus besteht für alle Wahlberechtigten bereits ab dem 3. April die Möglichkeit der Briefwahl. Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei dem Amt Geltinger Bucht.

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis wird nach Schließung des Wahllokals von den Wahlhelfern durch öffentliche Auszählung der Stimmen ermittelt.

Gehen Sie wählen! - Hohe Wahlbeteiligung

Oft heißt es: „Warum soll ich wählen gehen - auf meine Stimme kommt es doch eh nicht an".

Aber zum einen ist es für unser Gemeinwesen wichtig, dass möglichst viele Menschen sich an der Wahl beteiligen, um den gewählten Vertretern hinreichend Legitimation zu geben. Zum anderen sieht man sehr oft (zuletzt bei den Wahlen in Berlin) dass es eben doch auf jede einzelne Stimme ankommt.

Geben Sie alle 5 Stimmen den Kandidaten der WAS, nur so kann die WAS Ihre Interessen aktiv vertreten.